KANON. Der griechische Begriff κανων, ein Lehnwort aus dem lexikalischen Register für 'Schilfrohr' in verschiedenen semitischen Sprachen, benennt in einem technischen Sinn jedes Hilfsmittel zur Einhaltung resp. Hervorbringung einer geraden Linie: Maßstab, Richtscheit, Lot; im übertragenen Sinn bedeutet er 'Norm' im allgemeinen. Zur abstrakt produktionsästhetischen Bedeutungsdimension tritt eine rezeptionsästhetische, durch die Normativität an konkrete Objekte gebunden wird. Funktional kann der K.begriff als Bezeichnung für Verfahren der gesellschaftlichen Herstellung symbolischer Identität verwendet werden, die um die Reduktion der "diachrone[n] Variabilität" von Überlieferung bemüht sind (Asper 1998, Sp. 869). Die jeweilige Verbindlichkeit, Reichweite und Repräsentationsleistung von K.es ist dabei relativ zum Ausdifferenzierungsgrad sozialer Systeme (Hahn 1987; Hahn 1998).

Die editionswissenschaftliche Methodenreflexion hat sich bisher kaum mit Problemen des K.s auseinandergesetzt. Zwar wurde gelegentlich darauf aufmerksam gemacht, dass in der editorischen Praxis "die gesamte Problematik literarischer Wertung, Kanonbildung und literaturwissenschaftlicher Erkenntnisinteressen" zum Ausdruck kommt (Haubrichs 1975, 7) und dass gerade auf die Planung wissenschaftlicher Editionen variable Faktoren der Systemumwelt Einfluss nehmen, die steten Rechtfertigungsdruck erzeugen (Seidel 1970, 21ff.). Die in der Diskussion bzw. in den Paratexten editorischer Großprojekte verwendeten Legitimationsmuster beschränken sich aber meist auf defensive, Kompetenz delegierende oder gar tautologische Argumentationsfiguren; die institutionelle Einbindung editorischer Tätigkeit rückt kaum je in den Blick, während umgekehrt die im K.begriff angelegte Überlagerung von Produktions- und Rezeptionsnorm, von (im weiten Sinn) Institutionengebundenheit und Wissenspolitik signalisiert, dass eine Beschreibung schriftgebundener K.phänomene unter "Ausblendung von kulturellen Institutionen wie Schulen und Universitäten, von historischen Leserschaften und sozialgeschichtlichen Horizonten" nicht geleistet werden kann (Assmann Aleida 1998, 49).

Auch die Problematik gesellschaftlich relativ verbindlicher literarischer Wertung von Texten und Autoren wird regelmäßig aus dem Zuständigkeitsbereich editionswissenschaftlicher Selbstvergewisserung ausgelagert (Kammer 2000, 312ff.). Übersehen wird dabei etwa, dass Editionsprojekte unterschiedlichen Typs wiederholt die K.isierung von Autoren resp. Texten initiiert haben, ohne auf eine generelle kulturelle Verbindlichkeit ihres Gegenstands zurückgreifen zu können: Nietzsches, Hölderlins oder Kafkas Werke etwa hätten ohne die (in ihren editorischen Verfahren dabei äußerst heterogenen) Vermittlungsleistungen von Elisabeth Förster-Nietzsche (Montinari 1982), Norbert von Hellingrath (Martens 1982/83; Pieger 1993), resp. Max Brod ihren kanonischen Rang in der deutschen Literaturgeschichte weder beanspruchen noch behaupten können. Eine andere Form von K.isierung schaffen Editionsreihen wie die Bibliothèque de la Pléiade, durch die Autoren und Texte ebenso verbindlich werden wie die materielle Buchgestalt (Kaplan/Roussin 1996, 240), oder die Bibliothek deutscher Klassiker, die das bereits im 19. Jahrhundert virulente Projekt einer 'deutschen Nationalliteratur' mit dem Anspruch wiederaufnimmt, Text- und Sinnpflege losgelöst von den in historisch-kritischen Ausgaben eingeforderten "Zusätzen wissenschaftlicher Apparatur" zu gewährleisten (Honnefelder 1985, VII).

Schnittstellen für sowohl k.bildende und k.bewahrende als auch editorische Prozeduren sind die Konzepte von Autor und Werk. Die für die Reduktion diachroner Variabilität erforderliche Stabilität des Materialk.s weist im Werkbegriff zudem einen mit den traditionellen editorischen Präsentationsgewohnheiten strukturell äquivalenten Text- bzw. 'Bibliothekscharakter' auf (Honold 1998, 566). Die Schlussfolgerung, das 'Werk' stelle "die angemessene Tradierungs- und Fixierungsform des Literarischen" dar und Editionen hätten deshalb zwangsläufig mit "Werkcharakter" aufzutreten (Eibl 1998, 75), verstellt jedoch den Reflexionsbedarf, den historisch entstandene und institutionalisierte Praktiken der Textüberlieferung über die Beschränkung auf disziplinär ausdifferenzierte Verfahrenstechniken hinaus für die Methodendiskussion der Textwissenschaften evident werden lassen.

Bereits für die jeder konkreten editorischen Arbeit vorausliegenden Mechanismen der materiellen Aufbewahrung und Erschließung von Überlieferungs- und Entstehungsdokumenten (Manuskripte, Druckfahnen, Nachlässe usw.) gilt, dass die Möglichkeitsbedingungen editorischer Textpflege selbst schon durch komplexe, historisch variable Prozeduren an die Konzepte allgemeiner kultureller Gedächtnisstiftung gebunden sind (Plachta, van Vliet 2000). Das systematische Sammeln, Erfassen und Ordnen von Nachlässen in autorgebundenen oder nationalliterarisch projektierten Archiven etwa ist historisch besehen eine relativ junge Praxis, die strukturell von der gleichsam langlebigeren Tradition der Bibliothek zu unterscheiden ist. Für den Kontext der deutschen wie auch der französischen Literatur ist - bei allen Unterschieden (Espagne 1996; Espagne 1998) - die Programmatik einer Institutionalisierung von Literaturarchiven auf die letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts zurückzuführen; als symbolische Gründungsakte, die im 19. Jahrhundert die wachsende Wertschätzung der Nachlässe zeitgenössischer resp. zeitnaher Autoren (Zeller 1974, 7) mit Praktiken nationalstaatlicher Nachlasssicherung vermitteln, erscheinen dabei die Übergabe des Goetheschen Familienarchivs an den Staat Weimar resp. die Großherzogin Sophie von Sachsen, wodurch die Grundlage für die Weimarer Ausgabe von Goethes Werken gegeben war (1885), oder Émile Zolas testamentarische Verfügung (1881), mit der er seinen gesamten Nachlass der Bibliothèque Nationale de Paris überantwortete. Auch die Literaturwissenschaft entwirft in dieser Zeit Konzepte, die eine durch das Archiv zu gewährleistende materiale Historisierung und Erschließung von Autorennachlässen mit ideengeschichtlichen Prozeduren kultureller Wertetradierung und Gedächtnissicherung verknüpft. Wilhelm Diltheys Aufsatz "Archive für Literatur" (1889) gilt, für den Traditionszusammenhang der deutschen Literatur- und Geistesgeschichte, als eigentliches methodisches "Begründungsdokument" einer nationalstaatlich legitimierten und zugleich autorzentrierten Institutionalisierung des literaturarchivarischen Sammelns (König 1996, 40f.). Dilthey entwirft das Literaturarchiv als Raum, der "das vertrauliche und intime Leben der ersten Schriftsteller" bewahrt; das in ihnen Gespeicherte ist Ausdruck der "dauernd wertvollen Lebensäußerungen eines Volkes, die sich in der Sprache darstellen" (Dilthey 1970, 8f.). In dieser Konzeption, mit der die Möglichkeitsbedingungen für die Verbindung von literaturhistorischen und allgemein ästhetischen Fragestellungen bereit gestellt werden, kommt die Programmatik des Archivs zum Ausdruck, eine "implizite Definition des Literaturbegriffs" und der literarischen Wertung vorzunehmen (Espagne 1996, 83f.). Literaturarchive werden dabei als Korrektive für die bedrohliche Kontingenzabhängigkeit materialer Überlieferung ebenso in Anspruch genommen wie für die Gewährleistung einer wissenschaftspolitischen Binnendifferenzierung zwischen positivistischen "Hilfsarbeiten" und synthetisierender Forschung und Lehre (Minor 1894, 25).

Näherhin bietet die analytische Unterscheidung von K.isierungsprozessen in je komplementäre Prozeduren der "Textpflege", "Sinnpflege" und "Zensur" (Assmann Aleida, Jan 1987, 12ff.) ein Perspektivenraster, mit dessen Hilfe verfahrensspezifische "Kanonisierungsstile" (Hahn 1987) wie die der Editionswissenschaft differenzierter in den Blick genommen werden können. Insbesondere die Funktionsäquivalenz von textkritischen und -konstituierenden Verfahren und dem von Aleida und Jan Assmann zur Analyse von K.mechanismen erarbeiteten Kriterium der Textpflege ist evident: "Wenn sich [...] Techniken der Bewahrung in ungewöhnlich anspruchsvoller Weise auf die Ausdrucksseite des Kommunikats konzentrieren, wenn es also auf eine exakte wortlautgetreue, u. U. sogar intonationsgetreue Fixierung ankommt, dann haben wir es mit der Institution der Textpflege zu tun" (Assmann Aleida, Jan 1987, 12). Der Allgemeinheitsgrad dieser Definition macht es jedoch erforderlich, dass die Verfahrensweisen editorischer Textpflege unter Berücksichtigung der für die Textkonstitution je verschiedenen textkritischen Parameter spezifiziert werden: Die durch die historische Situation der Überlieferung vorgegebenen Grundlagen der editorischen Arbeit (Überlieferungs- und/oder Entstehungsdokumente) und die davon abhängigen Autorisierungsstrategien für die Konstituierung von Texten (Authentizität und/oder Autorisation) bilden den Rahmen, von dem aus die kategorial verschiedenen Bezugsmodelle editorischer Textpflege (Autor, Werk, textus receptus, dynamischer Text) beschreibbar werden.

Unproblematisch ist ebenfalls der Konnex von "Sinnpflege" als K.funktion und Kommentar als, wenn auch nicht unumstrittenes, Aufgabengebiet der editorischen Tätigkeit. Unterschieden werden muss dabei zunächst zwischen dem als "Epiphänomen der Textpflege" (Assmann Aleida, Jan 1987, 13) zu betrachtenden und unter diesem Gesichtspunkt als K.isierungsstrategie zu beschreibenden philologischen Kommentar (vgl. dazu den folgenden Abschnitt) sowie dem Sachkommentar resp. Stellenkommentar, dem eine Vermittlungsfunktion zwischen dem individuellen Werk und seinem historisch-kulturellen Kontext aufgegeben wird. Die Kommentarbedürftigkeit edierter Texte wird dabei in der Regel nicht als Folge ihrer genuinen 'Schwierigkeit' (der 'primären Dunkelheit') verstanden, sondern als Resultat der historischen Differenz zwischen dem Produktionskontext und der Rezeptionssituation (der 'sekundären Dunkelheit'); nur diese zweite Form der Verständniserschwerung hat der Sach- resp. Stellenkommentar einer Edition zu beheben (Fuhrmann 1985). Der Umstand, dass diese Unterscheidung letztlich keine kategorial bestimmbare sein kann und die Trennlinie zwischen Erläuterung und Interpretation deshalb nicht eindeutig zu ziehen ist, spiegelt die relative Variabilität, der die Prozeduren der Sinnpflege unterliegen: "Ihr Möglichkeitsraum erstreckt sich zwischen den Polen liberaler Sinnpluralisierung und orthodoxer Monologisierung" (Assmann Aleida, Jan 1987, 15). Genau im Übergang zwischen diesen beiden Kommentarformen, in der Ausdifferenzierung textueller 'Sprach-' und 'Sachverhalte' hat Assmann in seiner Weiterführung des Modells der Sinnpflege den "Punkt" bestimmt, von dem aus "als Geburtsstunde des Kommentars [...] die Kanonisierung der kulturellen Grundtexte" beschreibbar wird (Assmann Jan 1995, 12). Damit wird überdies deutlich, dass die kommentarvermittelte Behebung der 'sekundären Dunkelheit' von Texten in viel höherem Maß als K.isierungsstil betrachtet werden muss als die hermeneutische Aufklärung ihrer 'primären Dunkelheit': Während die Reflexion auf die historische Differenz zwischen Text und Interpretation die Ausgangsbedingung hermeneutischer Verfahrensweisen bildet, verschwindet sie in der kommentierenden Erläuterung hinter der scheinbar unproblematischen Äquivalenz von Lemma und Erklärung; Sach- resp. Stellenkommentare dienen unmittelbar der für K.isierungsprozesse maßgeblichen Strategie der Reduktion von diachroner Instabilität von Sinn.

Das Verhältnis von kanonspezifischen Zensurmechanismen und editorischer Praxis schließlich ist nicht allein durch die oben genannte Problematik der Auswahl, Legitimation und institutionellen Durchsetzbarkeit möglicher Editionsgegenstände negativ zu umreißen. Zensur als k.strukturierendes Prinzip muss für die Editionswissenschaft vielmehr auch verfahrensrelevant und verfahrensimmanent definiert werden: Verfahrensrelevant, d.h. objektbezogen aktuell, werden Probleme der Zensur für die editorische Tätigkeit dann, wenn sie die Entstehung und/oder Überlieferung der zu edierenden Texte betreffen (Plachta 1999). Verfahrensimmanent, d.h. strukturbezogen sind Effekte zu nennen, welche die editorische Präsentation der Texte betreffen; repräsentiert werden diese Effekte in erster Linie durch die traditionelle Trennung zwischen Text und Apparat. Dabei ist die Funktionsanalogie zwischen dem K.mechanismus der Zensur und dem Editionsbestandteil Apparat zu bedenken. Wenn der Apparat definitionsgemäß Varianten als Dokumente der Überlieferungs- und/oder Entstehungsgeschichte von Texten verzeichnet (oder diese als philologischer Kommentar beschreibt) und ihm auf diese Weise die Funktion der Begründung und Legitimation des edierten Texts zukommt, dann werden die in ihn eingegangenen Elemente der Textgeschichte gleichzeitig bewahrt und negiert, genauer: im Verhältnis ihrer Negativität zum 'eigentlichen' Text bewahrt. "Varianten bestimmen negativ die Semantik desjenigen Textes, von dem sie abweichen; mit ihrer Hilfe wird Erkenntnis gewonnen gerade nicht durch Identifizieren, sondern durch Unterscheiden und Ausschließen" (Kraft 1990, 133f.). Man kann damit bei der Trennung von Text und Apparat von einem 'kognitiven' Zensureffekt sprechen, der dem vom Text Ausgeschlossenen seine "Plausibilität" abspricht; dies in der Form einer "Ausschließung" (aus dem Text), die zugleich eine "Einschließung" (in den Apparat) vornimmt. Das im kritischen Verhältnis zum Text "Andere wird nicht [...] verbannt, sondern gebannt, nicht exiliert, sondern asyliert" (Hahn 1987, 30-32). Die Debatten über geeignete editorische Darstellungsverfahren der Textgenese, in neuerer Zeit die Postulate der New Philology, haben zwar die hierarchisierende Trennung von Text und Apparat längst in Frage gestellt, ja gebrochen und auf die methodischen Konsequenzen hingewiesen, die ein Paradigmenwechsel dieser Art für den Begriff des Texts weit über den engeren Gegenstandsbereich der Editorik hinaus haben kann. Der dadurch in der Praxis erreichte Zugewinn an Transparenz minimiert aber, bezogen auf die Frage nach den K.effekten von Editionen, die verfahrensimmanente Zensurfunktion.

Die Analyse textkritischer Prozeduren mit dem Erkenntnisraster von K.analysen kulturwissenschaftlicher Provenienz (Kulturwissenschaft) verhilft der Editionswissenschaft zu einem praktikablen Instrumentarium für ihre methodische Selbstreflexion. Darüber hinaus schärft sie das Bewusstsein für die Eingebundenheit der Editorik in institutionelle und kulturspezifische Praktiken textueller Gedächtnisstiftung. Die der Editionswissenschaft zugrundeliegende Basisunterscheidung von Befund und Deutung wird so historisiert, in ihren Interferenzen mit je zu bestimmenden Kontexten erkennbar: Keines der Elemente dieser Basisunterscheidung - und schon gar nicht die mit ihrer Hilfe gewonnenen Produkte - ist voraussetzungslos. Für die Fragestellungen der kulturwissenschaftlichen K.analyse, die sich in den letzten Jahrzehnten als eines der ergiebigsten Konzepte für die Erschließung komplexer Prozesse institutionell, normativ, gesellschaftlich und ästhetisch gebundener Sinn- und Traditionsstiftung erwiesen hat, ist die Beobachtung editorischer Verfahren unter zwei Gesichtspunkten aufschlussreich: Einerseits gewährt sie Einblick in das Zustandekommen der fundamentalen Voraussetzung jedes K.isierungsprozesses - des stabilen, gesicherten Texts. Dabei ist die Problematisierung dieser Textsicherungsmechanismen in den editionswissenschaftlichen Debatten der letzten Jahrzehnte zugleich analog zu den Perspektivierungen der K.analyse zu sehen und bietet dieser die Möglichkeit einer präzisierenden Vertiefung der Frage nach den Stabilitätsbedingungen von Texten. Andererseits erlaubt die Geschichte der Editionswissenschaft und -praxis dem kulturwissenschaftlichen Ansatz, K.isierungsmechanismen und -effekte modellhaft und, parallel oder quer zu den legitimierenden Bezugsgrößen editorischer Tätigkeit (Autor, Werk, Text), innerhalb variabel zu definierenden Grenzen zu verfolgen und zu differenzieren.

[SK]

Literatur:

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