KOMMENTAR. Der philologische K.begriff im engeren Sinne bezeichnet Erläuterungen (Anmerkungen) zu sachlichen und sprachlichen Gegebenheiten, deren Erklärungsbedarf aus historischen oder kulturellen Unterschieden zwischen dem Entstehungs- und dem Rezeptionskontext eines Werkes resultiert. Im Rahmen von historisch-kritischen Editionen oder Studienausgaben ist mit K. neben punktuellen Sprach- und Sacherläuterungen (zumeist in Form von sog. Stellenkommentaren oder Zeilenk.en) das Gesamt von Anmerkungen zu entstehungs-, quellen- und wirkungs- (auch forschungs-) geschichtlichen Sachverhalten (zumeist in Form von Überblickskommentaren) bezeichnet. Als textkritischer Kommentar werden Anmerkungen zu Überlieferungsgeschichte und Textgenese sowie Erläuterungen zur editorischen Vorgehensweise und Textkonstitution bezeichnet. Im allgemeinen kulturwissenschaftlichen Kontext wird K. neben Kanon und Interpretation als eine für schriftliche Überlieferungskontexte (Schrift) typische Kommunikationsform diskutiert. Der kulturwissenschaftliche K.begriff kann sich auf ein historisch breit gefächertes Formenspektrum beziehen, das den engeren philologischen K.begriff teilweise übersteigt. Neben den historisch verschiedenen Ausformungen des philologischen K.s im Sinne von Sach- und Worterklärungen umfasst der Begriff des K.s dabei insbesondere in der griechisch-römischen Antike so heterogene Textsorten wie schriftliche Gedächtnisstützen, Materialsammlungen (auch: Verzeichnisse), Exzerpte, Entwürfe für umfangreichere Abhandlungen sowie allgemein Texte mit Memoiren-, Chronik- oder Tagebuchcharakter.

Formale Merkmale des philologischen K.s sind seine logische und zeitliche Nachordnung gegenüber dem Kommentierten. Typographisch wird dieser Aspekt zum einen durch die Verwendung diakritischer Zeichen signalisiert, die im K. zusammen mit dem Wortlaut der kommentierten Passage (Lemma) wiederholt werden; zum anderen durch die Anordnung des K.s über, unter oder neben dem Bezugstext (in der Form des Interlinearkommentars auch: zwischen den Zeilen des Bezugstexts) bzw. gesondert im Apparat oder in einem eigenen K.-Band. Inwieweit diese sekundäre Stellung des K.s gegenüber dem Kommentierten nicht notwendig eine quantitative oder qualitative Unterordnung bedeutet, zeigt sich an der möglichen typologischen Unterscheidung zwischen den Bezugstext amplifizierenden (vs. reduzierenden) und emulierenden (vs. kompilierenden) K.formen (Raible 1995), für die sich in der Überlieferungstradition der Antike, des Mittelalters und der frühen Neuzeit Beispiele finden.

Funktionale Bestimmungsversuche des K.s finden sich v.a. im kulturwissenschaftlichen Kontext. Hier wurde K. als Kommunikationsform diskutiert, welche, ähnlich wie Kanonisierung und Interpretation der konnektiven Struktur einer auf schriftlicher Überlieferung basierenden Kultur/Gesellschaft dient: "einem gemeinsamen Wissen [...] und Selbstbild[...], das sich zum einen auf die Bindung an gemeinsame Regeln und Werte, zum anderen auf die Erinnerung an eine gemeinsam bewohnte Vergangenheit stützt" (Assmann 1997, 16f.; vgl. Assmann, Gladigow 1995). Im Vergleich zu mündlichen Überlieferungszusammenhängen unterliegt die kulturelle Kohärenzbildung in schriftlichen Gesellschaftsformen aufgrund der erhöhten Speichermöglichkeit von Schrift einer entscheidenden Komplexitätssteigerung, weil hier auch einander widersprechende Sinn- und Deutungszusammenhänge kopräsent bleiben und so kulturelle "Brüche, Konflikte, Innovationen, Restauration, Revolutionen" (Assmann 1997, 23) hervorrufen können. In diesem Zusammenhang werden die Funktionen von K. einerseits darin gesehen, "Texte als verbindlich, kanonisch zu erhalten, deren 'historischer' Sinn obsolet geworden zu sein scheint - oder deren 'traditionelle' Interpretation den Sinn (angeblich) nicht mehr trifft." (Gladigow 1995, 35). Andererseits beschränkt sich der K. nicht auf Wiederholung, sondern ermöglicht es gerade, kommentierend bestehende Deutungsangebote und Sinnmöglichkeiten zu differenzieren und zu variieren. Daraus erklärt sich ein doppelter Funktionsaspekt von K. Einerseits fungiert der K. als Medium, das die für das Verstehen grundlegend erachteten Kontexte selektiert und die Menge der Bedeutungsmöglichkeiten dementsprechend einschränkt bzw. reguliert (Foucault 1973, 18ff.; Mayali 1991; Diskursanalyse). Unter editionsgeschichtlicher Perspektive wurde dementsprechend etwa darauf verwiesen, das K.e insbesondere in "Zeiten des geistigen Umschwungs und der Neuorientierung [auftreten]; sie zielen auf zeitbedingte Aktualisierung und neue Kanonisierung ab" (Roloff 1993, 8). Eine ähnliche Funktion lässt sich auch bei der Erstkommentierung beobachten, die den kommentierten Werken unter dem Aspekt der prinzipiellen K.würdigkeit zugleich einen bestimmten kulturellen Wert und Status zuschreibt (Stüben 1993, 106). Andererseits führt die kontextuelle und intertextuelle Einbettung der kommentierten Texte wie auch die damit verbundene "Entgrenzung des Textes aus seiner eigenen Zeitbezogenheit" (Senger 1993, 74) zu einer Steigerung und Öffnung von Bedeutungsmöglichkeiten, die sich zu der genannten bedeutungsregulativen Funktion gegenläufig verhält. Im Bereich der editionswissenschaftlichen K.theorie wurde dies im Hinblick auf ein "prinzipielles Pluralitätsproblem" des K.s. diskutiert (Senger 1993, 72), das u.a. aus der verschiedenen (adressatenbezogenen) Zwecksetzung verschiedener K.formen, der Vielzahl von K.en zu einem Text sowie den verschiedenen Urteilen zu bestehenden K.en im Laufe der Zeit resultiert (Senger 1993, 72f.). Kulturgeschichtliche Untersuchungen zur editorischen K.praxis differenzieren und konkretisieren diese allgemeine kulturwissenschaftliche Funktionsbestimmung insbesondere im Bereich der antiken und mittelalterlichen Überlieferungstradition (vgl die Aufsätze in Barney 1991, Assmann, Gladigow 1995, Most 1999), auch zur K.praxis der späten Neuzeit liegen editionsgeschichtliche Untersuchungen in Ansätzen vor (De Grazia 1991).

Auf der Grundlage der bestehenden kulturwissenschaftlichen Funktionsbestimmung des K.s bietet sich die funktionale Unterscheidung zwischen eher offenen und eher geschlossenen K.formen an. Eine Aufwertung des offenen K.begriffs ist kennzeichnend insbesondere für die Literaturtheorie im Umfeld des französischen Poststrukturalismus, derzufolge die stabile Bedeutungseinheit des Texts durch das vom K. gelieferte, subjektive Autorintentionen (Autor) übersteigende, intertextuelle Gewebe (Intertextualität) von Parallelstellen, Quellenzitaten und überlieferten Deutungen unterlaufen wird (Barthes 1970, 19; Foucault 1974, 72ff.; vgl. Fohrmann 1988, Gumbrecht 1999). Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Begriff des "commentaire" in der Tradition der französischen Literaturwissenschaft häufig synonym zum deutschen Begriff der Interpretation verwendet wird. Die im poststrukturalistischen Theoriezusammenhang konstatierte "Krise des Kommentars" (Barthes 1967, 57-60; vgl. Foucault 1973, 14f.) ist somit als programmatische Aussage im Rahmen einer allgemeinen Kritik an traditionell historisch-hermeneutischen Interpretationsmethoden, z.B. der explication de texte, zu bewerten. Auch die postulierte Unmöglichkeit einer Unterscheidung zwischen K. und Interpretation sowie die Einebnung der logischen Unterordnung des Sekundärtextes unter den Primärtext, derzufolge sich Interpretation als Explikation der textimmanenten Bedeutungsdynamik realisiert und an deren konstitutiver Unabschließbarkeit teilhat, ist auf dem Hintergrund dieser nationalsprachlichen Eigenheit zu verstehen (vgl. Derrida 1991). Der philologische K. der gegenwärtigen Editionspraxis bleibt dagegen in der Regel eher an einem geschlossenen K.begriff orientiert, insofern sie unter Anerkennung der kategorialen Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärtext auf Regulation und Selektion der historischen Kontextualisierungsmöglichkeiten des Bezugstextes zielt. Die Relevanz der für ein historisch angemessenes Verständnis des kommentierten Textes ausgewählten Bezugskontexte ergibt sich in der Regel aus ihrem nachweisbaren Einfluss auf den Autor im Prozess der Werkentstehung (Quellen- und Einflussforschung). Die Erklärung von Hinweisen und Anspielungen auf Realien und der Nachweis von Parallelstellen in anderen, eigenen und fremden, Texten erhält ihre Legitimation infolgedessen idealerweise aus der Rekonstruktion des Wissenshorizonts des realen Autors (Woesler 1993, 20). In diesem Sinne soll der philologische K. "Bedeutungsaspekte nennen [...], die nachweislich im Zeitraum der Textgeschichte im Horizont des Autors lagen und deshalb als erkenntnisweiternde Hinweise zum Text, der Grundlage der Werkinterpretation, mit Recht hinzutreten können" (Thomasberger 1993, 16). Die Legitimität des K.s gründet dann idealiter in " dem genauen Nachweis [...], daß der Autor die Quelle zum fraglichen Zeitpunkt kannte und wie vermittelt sie ihm gegenwärtig war" (Thomasberger 1993, 15). Auch Autor-Exzerpte oder Lektürenotizen erscheinen in dieser Perspektive nur insofern relevant, als sich daraus "Denk- und Gestaltungsimpulse" der Werkentstehung ableiten lassen (Frühwald 1975, 26). Parallel zu methodischen Diskussionen über die Legitimität des produktionsbezogenen Autorbegriffs (Autor) und dem damit eng verbundenen Begriff der Intention, finden sich jedoch auch Forderungen, die Relevanz historischer Kontextinformationen ausschließlich oder vorrangig aus den Gegebenheiten der Textstruktur zu motivieren (Ricklefs 1975). Auch im Bereich der sozialwissenschaftlichen Edition wurde gefordert, die für das aktuelle Verständnis des Werkes nötigen historischen Kontextinformationen unabhängig von ihrem konkreten Stellenwert für die Werkentstehung "durch den Versuch einer Rekonstruktion des historischen, interaktiv generierten Problems und der Vermittlung des Interaktionsprozeses - von dem der zu edierende Text nur Teil ist" zu ersetzen und sich auf die "Deskription, Kommentierung und Interpretation von Text und Kontext" zu konzentrieren (Fechner 1993, 89). Vergleichbare Ansätze finden sich in neugermanistischen und philosophischen K.ansätzen, in denen die Dokumentation entstehungs- und quellengeschichtlicher Hintergrundinformationen der Rekonstruktion von allgemeinen kultur- und denkgeschichtlichen Zusammenhängen gewichen ist (Hohoff 1988; Höffe 1989). Gegenüber einer Beschränkung auf die für die Werkentstehung relevanten Einflüsse auf den Autor stellen die zuletzt genannten K.formen eine maßgebliche Erweiterung dar. Aufgrund der Vervielfältigung der für ein historisch angemessenes Werkverständnis möglicherweise bedeutungsrelevanten Kontexte nähert sich die entsprechende K.praxis eher offenen K.formen an.

Gegen eine Trennung von K. und Interpretation spricht unter einer bestimmten hermeneutischen Perspektive die grundsätzliche Unhintergehbarkeit von Deutungsanteilen in jeder Bezugnahme auf sprachliche Sachverhalte (Befund und Deutung). So wurde die "Textinterpretation" geradezu als "unabdingbare Voraussetzung für jede nachfolgende Kommentierungsarbeit" (Grathoff/Kraiker 1993, 115, vgl. auch Stüben 1993, 106) eingestuft: "Beim Kommentator muß der Verstehensprozeß der kommentierenden Erklärung vorausgehen" (Senger 1993, 71). Im Unterschied zu Versuchen einer deutlichen Funktionsdifferenzierung von editorischer Textwiedergabe und editorischem K. (Höpker-Herberg/Zeller 1993, 53) wurde Ähnliches auch für den Zusammenhang zwischen dem K. und der textkritischen Rekonstruktion der Überlieferung und/oder der Textgenese veranschlagt: Einerseits bilden die sprachlich-historischen Sachk.e häufig (z.B. bei der Entzifferung) die Grundlage der editorischen Arbeit (vgl. Joost 1987, Hagen 1993, 171), andererseits bieten textgenetische oder überlieferungsgeschichtliche Befunde wesentliche Hinweise für die Werkinterpretation. Deswegen wurde gefordert, die "transparente Darstellung" der Textgenese mit dem hermeneutisch-literaturwissenschaftlichen Erkenntnisinteresse des K.s zu verbinden (Ricklefs 1975, 46; vgl. Bubrowski 1993, 62). Unter diesem Aspekt stellt sich dann weniger die Frage, "ob sich der K. dann der interpretatorischen Auslegung zu enthalten hat" (Grathoff/Kraiker 1993, 115), sondern inwieweit der je zugrunde liegende Interpretationsansatz nicht vielmehr methodisch weitestgehend transparent gemacht werden kann und muss (vgl. Stüben 1993, 106). Hierzu wurde auch der Begriff des "Metak.s" vorgeschlagen (Nörtemann 1993, 189). Versuche, K.formen, die sich der Interpretation programmatisch enthalten, terminologisch als "Erläuterungen" oder "Anmerkungen" von eher interpretierenden K.formen abzugrenzen (Leuschner 1993, 182; vgl. Höpker-Herberg/Zeller 1993, 60; Hagen 1993, 171) konnten sich bisher nicht einheitlich durchsetzen.

Ein zentrales Problem bei Bestimmungsversuchen des philologischen K.s bildet seine Abgrenzung vom benachbarten Begriff der Interpretation. Dies betrifft zum einen die historisch vielfältige Ausformung der K.praxis, in der sich bis zum Ende des 18. Jahrhunderts keine methodisch relevante Unterscheidung von K. und Interpretation findet. Im Zuge eines wachsenden Objektivitätsanspruchs zielte die wissenschaftliche Neubegründung der Editionswissenschaft durch Karl Lachmann (Lachmannsche Methode) dagegen wesentlich auf Textrekonstitution, die dazugehörige K.praxis beschränkte sich auf Spracherklärungen und Parallelstellen, ohne den ausführlichen, auch interpretierenden, Sachk. aus der K.tradition des 16. Jahrhunderts wesentlich weiterzuführen (Roloff 1993, 11). Wissenschaftsgeschichtlich leitet sich hieraus die Linie unkommentierter historisch-kritischer Ausgaben des 19. Jahrhundert ab (z.B. Weimarer Goethe-Ausgabe, Lachmanns Lessing-Ausgabe, Goedekes Schiller-Ausgabe, Suphans Herder-Ausgabe), die in dieser Hinsicht auch das Vorbild von wissenschaftlichen Editionen des 20. Jahrhunderts war (so z.B. Beißners Hölderlin-Ausgabe, vgl. Höpker-Herberg, Zeller 1993, 51). Forderungen nach Erhöhung des K.aufwands wie sie von der jüngeren Editionswissenschaft formuliert wurden (z.B. Kraft 1990, 178-202), greifen auf Grundform der Kommentierung zurück, die bereits im 15./16. Jahrhundert gängig waren (vgl. Roloff 1993, 10f. Anm. 20), halten aber am prinzipiellen Unterschied zwischen Interpretation und K. zumeist fest. Im Sinne einer Arbeitsdefinition lassen sich einige graduelle Funktions- und Formunterschiede zwischen K. und Interpretation nennen: So zielt der K. in der Regel vorrangig auf Vermittlung von Wissen, welches der Interpretation als Grundlage einer vorrangig auf Verstehen ausgerichteten Praxis dient. Dominante Formen der argumentativen Rede des K.s sind Paraphrasieren, Erklären und Verweisen, während Interpretation vorrangig analysierend und begründend vorgeht. Während Interpretation sich gewöhnlich in der Vielstimmigkeit der Forschung positioniert, zielt der K. darauf, die Forschungsvielfalt als solche, auch in ihrer Widersprüchlichkeit, zu dokumentieren. Während Interpretation sich in der Regel in größeren und eigenständigen Argumentationszusammenhängen realisiert, ist der philologische K. bereits formal durch eine eher diskontinuierliche Diskursform gekennzeichnet, die sich an der Verlaufs- und Gliederungsstruktur des Bezugstextes orientiert. Die argumentative Eigenständigkeit der Interpretation gegenüber dem K. manifestiert sich auch darin, dass die Publikation des K.s in der Regel in unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Nähe zum Bezugstext steht, die der Interpretation dagegen in der Regel nicht.

Der Stellenwert, den der philologische K. in der editorischen Praxis einnimmt, unterscheidet sich wesentlich von Fachdisziplin zu Fachdisziplin. Insbesondere in der neugermanistischen Editorik wurde die Frage diskutiert, inwieweit der K. überhaupt als integraler Bestandteil der historisch-kritischen Edition zu gelten hat und welche Gründe dafür sprechen, von der vorrangig 'k.losen' Editionstradition des 19. und frühen 20. Jahrhunderts abzurücken. Gegen die Auffassung des K.s als Konstituens der historisch-kritischen Ausgabe wurden im wesentlichen zwei Argumente angeführt (vgl. Mathijsen 2000): (1) Gegenüber dem dauerhafteren Gültigkeitsanspruch der kosten- und zeitintensiven editorischen Textdarbietung wurde die Gefahr des schnellen Veraltens des K.s. genannt, insofern dieser explizit oder implizit aktuelle, das aber heißt: ständig revisionsbedürftige, Forschungspositionen reflektiere. Diesem Einwand wurde die Möglichkeit einer gesonderten nachträglichen "Berichtigung und Ergänzung" sowie einer prinzipiellen Aussonderung des K.s in separate eigenständige K.bände entgegengehalten (Weimar 1989, 453f., vgl. Höpker-Herberg, Zeller 1993, 52). (2) Im Anschluss an die Auffassung der notwendig interpretierenden Aspekte des K.s wurde der K. auch als "eine -intellektuell raffiniert inszenierte - Gängelung des Lesers" (Martens 1993, 39) bezeichnet, welche die notwendig subjektive und begrenzte Auffassung des Kommentators im Rahmen einer historisch-kritischen Edition zudem mit höchstem Autoritätsanspruch versieht: mit der "Dignität des kritisch hergestellten Textes: zuverlässig, abgesichert, authentisch" (Martens 1993, 46). Auch die jüngere Editorik der Mediävistik hält häufig im Dienste ihres Objektivitätsanspruchs an der k.losen Editionstradition fest und ordnet umfangreichere Sachk.e der Notwendigkeit textkritischen Kommentierens deutlich unter (Schröder 1989; vgl. Roloff 1993, 12, Stackmann, Bertau 1981, 209; Schiendorfer 1993, 146). Einen Sonderfall bildet die Edition altdeutscher Texte, die häufig Übersetzung und entsprechende zusätzliche Kommentierung erfordert (vgl. Bräuer 1993, 136). Ebenso beschränkt sich der musikwissenschaftliche K.begriff im wesentlichen auf textkritische Erläuterungen zu "Eingriffen in den Notentext, um den Abstand zwischen einer nach modernen Prinzipien erfolgenden graphischen Fixierung und der historisch realen Klanggestalt des musikalischen Werks zu verringern" (Plachta 1993, 29); entstehungs- und wirkungsgeschichtliche K.e sind hier zumeist in den kritischen Bericht integriert (Apparat). Auch die Urkundenkommentierung (Urkunde) (z.B. in der Monumenta Germaniae Historica) beschränkt sich auf einen paläographisch-philologischen "Textanmerkungsapparat" und einen reduzierten "Sachanmerkungsapparat" (Schwob 1993, 162). Auf der anderen Seite steht die Forderung nach dem hermeneutisch reflektierten Vollk. (Begriff nach Windfuhr 1991, 173). Aus dieser Perspektive gilt der K. als eigenständige wissenschaftliche, "der monographischen Forschung gleichrangige Leistung" (Frühwald 1975, 32) und als integraler Bestandteil der historisch-kritischen Edition. Diese Position ist insbesondere für die Altphilologien kennzeichnend, aber auch im Bereich der Mittelalterphilologien gibt es verschiedene Ansätze, Vollk.e zu erarbeiten, die allerdings in gesonderten Publikationen von der Werkedition getrennt werden (Happ 1966, Zimmermann 1974; Decke-Cornill 1985). Im Bereich der Urkundendokumentierung finden sich in jüngerer Zeit ebenfalls Tendenzen, den K.bedarf der Textdarbietung anzuerkennen und neben Hinweisen auf paläographische Sachverhalte insbesondere Verknüpfungen mit anderen Texten des Korpus' herzustellen sowie weitergehende Allgemeininformationen zu dessen Situierung im historisch-sozialen Kontext anzubieten (Schwob 1993, 166f.). Auch im Bereich der neugermanistischen Editorik finden sich nachdrückliche Befürworter dieser Position (Scheibe 1971, Woesler 1993, Mathijsen 2000).

Eine Annäherung der beiden konträren Standpunkte wurde durch eine methodisch kritische Überprüfung der K.praxis versucht. Im Blick auf die Selektionskriterien für die Bestimmung k.würdiger Texte und Textteile wurde so für literarische Texte die Unterscheidung zwischen primärer und sekundärer Dunkelheit vorgeschlagen (Fuhrmann 1985): Während die sekundäre Dunkelheit eines Textes punktuelle, kontingent-faktische Unverständlichkeiten bezeichnet, die aus der Differenz zwischen dem Wissenshorizont der Entstehens- und Verstehenszeit und/oder kulturellen Unterschieden zwischen Autor und Leser (vgl. Martens 1993, 39) resultieren, bezeichnet primäre Dunkelheit Verfahren "verhüllter Rede", wie sie sich bereits im Rätsel und im Seherspruch finden (Fuhrmann 1985, 43). In erweiterter Perspektive kann darunter das ästhetische Merkmal der Verfremdung und Erschwerung automatisierter Kommunikationsformen im allgemeinen verstanden werden, die den Gegenstand der literaturwissenschaftlichen Interpretation bilden (Martens 1993, 41), den Verfügungsbereich des K.s dagegen übersteigen. Der aus dieser Unterscheidung ableitbaren Beschränkung der Kommentierung auf die Beseitigung von sachlich, sprachlich und historisch Unverständlichem wurde entgegengehalten, dass sie die Tradition des positivistischen K.s des 19. Jahrhunderts lediglich fortführe und dabei insbesondere der Komplexität literarischer Texte nicht gerecht werde. Die Vermittlung von personen-, sach-, orts- und zeitbezogenen Informationen, die Identifikation von Zitaten und Parallelstellen würden hierbei nicht in ihrer Relevanz für das Textverständnis berücksichtigt und abstrahierten unberechtigt von dem grundlegenden Funktions- und Bedeutungswechsel, welche die kommentierten Realien im werkimmanenten Zusammenhang und im literarhistorischen Kontext erfahren. Zudem unterliefen sie die ästhetisch motivierte Unbestimmtheit von Textstellen durch vereindeutigende Interpretationsangebote oder durch den Nachweise konkreter Identifikationsangebote in der Realität (Ricklefs 1975, Martens 1993; Bubrowski 1993, Thomasberger 1993). Unter Berücksichtigung textsortenabhängiger K.-Probleme ist jedoch festzuhalten, dass K.e von Briefausgaben (Behrens 1975, Leuschner 1993, Stöcker 1993), Tagebuch-Ausgaben (Golz 1993) oder von Ausgaben anderer autobiographischer Texte (Koch 1993) die historisch-faktische Situierung in einem engeren Sinne erfordern als fiktionale Texte, insofern sich hier z.B. die Notwendigkeit stellt, die in den autobiographischen Zeugnissen "gegebene Darstellung entweder als historisch korrekt oder als historisch falsch [zu] bestimmen" (Hettche 1993, 142), obgleich der K. auch hier den Hinweis auf eventuell ästhetisch begründete Motive dieser Verfälschung enthalten kann.

Hinsichtlich der Benutzerfreundlichkeit und Lesbarkeit des K.s geriet wiederholt das Darstellungsprinzip des Stellenkommentars in die Kritik. Dabei wurde darauf verwiesen, dass Überblickskommentare die hierfür typischen Redundanzen nicht nur reduzieren, sondern es auch erlauben, die Einzelinformationen des Stellenk.s in größere Zusammenhänge zu integrieren. Auch "raffende K.formen [...] wie Sammelanmerkungen, kommentierte Register, kritisch kommentierte Bibliographien, Metaphernkataloge, Motivlisten" und auch Wörterbücher u.ä. (Frühwald 1975, 30) wurden als Lösungsvorschläge genannt. Viele der Anforderungen, die im Verlauf der Forschungsdiskussion wiederholt an die K.praxis gestellt wurden, lassen sich im Rahmen elektronischer oder computergestützter Editionen verwirklichen. Darunter fällt u.a. die weitgehend neutrale Nebeneinanderstellung verschiedener Forschungspositionen und umfangreicher Informationsquellen und -materialien, der Einsatz von Suchprogrammen, sowie die Koordination von Editionsarchiven, durch welche die Materialsammlung und -registratur verschiedener Editions- und Kommentierungsvorhaben aufeinander abgestimmt und auch umfangreiche Datenbestände sinnvoll verwaltet werden können (Regener 1993, Morgenthaler 1993, Tiling 1993, Wells 1993).

[RL]

Literatur:

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[Most 1999] Most, Glenn W., Hg. 1999. Commentaires-Kommentare. Göttingen (=Kritische Studien zur Philologiegeschichte Bd. 4).arrow back
[Plachta 1993] Plachta, Bodo. 1993. Libretti: eine von den Editoren vergessene Gattung? Überlegungen zur kommentierenden Herausgabe von Operntextbüchern des 17. und 18. Jahrhunderts. In: Kommentierungsverfahren und Kommentarformen. Hamburger Kolloquium der Arbeitsgemeinschaft für germanistische Edition 4. bis 7. März 1992, autor- und problembezogene Referate. Hrsg. von Gunter Martens, Tübingen (=Beihefte zu editio, Bd. 5), 25-37.arrow back
[Raible 1995] Raible, Wolfgang. 1995. Arten des Kommentierens - Arten der Sinnbildung - Arten des Verstehens. Spielarten der generischen Intertextualität. In: Text und Kommentar. Hrsg. von Jan Assmann und Burkhard Gladigow. München (=Archäologie der literarischen Kommunikation IV), 51-73.Assmann, Jan. 1997. Das kulturelle Gedächtnis. Schrift, Erinnerung und politische Identität in frühen Hochkulturen. Münchenarrow back
[Regener 1993] Regener, Ursula: Die Praxis der computerunterstützten Edition am Beispiel der Nachlaßgedichte Eichendorffs im Rahmen der historisch-kritischen Ausgabe. Möglichkeiten und Unmöglichkeiten. In: Kommentierungsverfahren und Kommentarformen. Hamburger Kolloquium der Arbeitsgemeinschaft für germanistische Edition 4. bis 7. März 1992, autor- und problembezogene Referate. Hrsg. von Gunter Martens, Tübingen (=Beihefte zu editio, Bd. 5), 242-250.arrow back
[Ricklefs 1975] Ricklefs, Ulfert. 1975. Zur Erkenntnisfunktion des literaturwissenschaftlichen Kommentars. In: Probleme der Kommentierung. Kolloquium der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Frankfurt/M., 12.-14.10.1970 und 16.-18.03.1972. Hrsg. von W.F., Herbert Kraft und Walter Müller-Seidel, Bonn-Bad Godesberg 1975 (Nachdruck Weinheim 1987), 33-74.arrow back
[Roloff 1993] Roloff, Hans-Gert. 1993. Zur Geschichte des editorischen Kommentars. In: editio 7, 1-17.arrow back
[Scheibe 1971] Scheibe, Siegfried. 1971. Zu einigen Grundprinzipien einer historisch-kritischen Ausgabe. In: Texte und Varianten. Hrsg. von Gunter Martens und Hans Zeller. München, 1-44.arrow back
[Schiendorfer 1993] Schiendorfer, Max. 1993. Geschichte und Philologie als wechselseitige 'Hilfswissenschaften'. Über den Kommentar zu den Schweizer Minnesängern. In: editio 7, 144-160.arrow back
[Schröder 1989] Schröder, Werner. 1989. Kommentar statt Edition? In: W.S.: Wolfram von Eschenbach Spuren und Werke. I. Stuttgart, 242-250.arrow back
[Schwob 1993] Schwob, Ute Monika. 1993. Urkundenkommentierung als Hilfsmittel der literarischen Interpretation. Zum besseren Verständnis der Lieder Oswald von Wolkenstein. In: editio 7, 161-170.arrow back
[Senger 1993] Senger, Hans Gerhard. 1993. Der Kommentar als hermeneutisches Problem. In: editio 7, 62-75.arrow back
[Stöcker 1993] Stöcker, Christa. 1993. Zur wechselseitigen Bedingtheit von Brief- und Werkkommentierung. Kritische Bemerkungen zu Kommentierungsfragen der Briefe Heines. In: Kommentierungsverfahren und Kommentarformen. Hamburger Kolloquium der Arbeitsgemeinschaft für germanistische Edition 4. bis 7. März 1992, autor- und problembezogene Referate. Hrsg. von Gunter Martens, Tübingen (=Beihefte zu editio, Bd. 5), 194-202.arrow back
[Stüben 1993] Stüben, Jens. 1993. Interpretation statt Kommentar. Ferdinand von Saar und Marie von Ebner-Eschenbach: Kritische Texte und Deutungen. In: Kommentierungsverfahren und Kommentarformen. Hamburger Kolloquium der Arbeitsgemeinschaft für germanistische Edition 4. bis 7. März 1992, autor- und problembezogene Referate. Hrsg. von Gunter Martens, Tübingen (=Beihefte zu editio, Bd. 5), 99-107.arrow back
[Stackmann, Bertau 1981] Stackmann, Karl/Bertau, Karl, Hgg. 1981. Frauenlob (Heinrich von Meissen). 1. Teil: Einleitungen, Texte; 2. Teil Apparate, Erläuterungen. Göttingen. [209]arrow back
[Thomasberger 1993] Thomasberger, Andreas. 1993. Über die Erläuterungen zu Hofmannsthals Lyrik. In: Kommentierungsverfahren und Kommentarformen. Hamburger Kolloquium der Arbeitsgemeinschaft für germanistische Edition 4. bis 7. März 1992, autor- und problembezogene Referate. Herausgegeben von Gunter Martens, Tübingen (=Beihefte zu editio, Bd. 5), 11-16.arrow back
[Tiling 1993] Tiling, Nikolaus. 1993. Einsatz von EDV bei der Nachlaß-Erschließung am Beispiel Hubert Fichte. In: Kommentierungsverfahren und Kommentarformen. Hamburger Kolloquium der Arbeitsgemeinschaft für germanistische Edition 4. bis 7. März 1992, autor- und problembezogene Referate. Hrsg. von Gunter Martens, Tübingen (=Beihefte zu editio, Bd. 5), 256-261.arrow back
[Weimar 1989] Weimar, Klaus. 1989. Geschichte der deutschen Literaturwissenschaft bis zum Ende des 19. Jahrhundertts. München.arrow back
[Wells 1993] Wells, David A.. 1993. Approaches to the Commentary Form in Medieval German Studies. With a Comparison of Some Recent Classical Scholarship. In: editio 7, 109-134.arrow back
[Windfuhr 1991] Windfuhr, Manfred. 1991. Zum Verständnis von Kommentar und Genese. In: editio 5, 173-177.arrow back
[Woesler 1993] Woesler, Winfried. 1993. Zu den Aufgaben des heutigen Kommentars. In: editio 7, 18-35.arrow back
[Zimmermann 1974] Zimmermann, Gisela. 1974. Kommentar zum VII. Buch von Wolfram von Eschenbachs "Parzival". Göppingen.arrow back

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