NEUGERMANISTISCHE EDITIONSWISSENSCHAFT.

Voraussetzungen

Theorie und Praxis der Editionswissenschaft im Bereich der Neueren deutschen Literatur sind von der spezifischen Existenzweise ihrer Texte geprägt, die sich aufgrund der veränderten Überlieferungslage gravierend von derjenigen antiker und mittelalterlicher Texte unterscheidet. Je jünger die zu edierenden Texte sind, desto häufiger stehen nämlich dem Herausgeber eigenhändige Manuskripte (heute auch Typoskripte oder Tonbänder) des Autors, vom Autor diktierte und korrigierte Niederschriften sowie im Normalfall vom Autor veranlasste und überwachte Drucke zur Verfügung. Die Situation des Herausgebers neuzeitlicher Texte ist damit gegenüber der des Klassischen Philologen grundlegend verändert; seine Gegenstände müssen zum überwiegenden Teil nicht rekonstruiert werden, sondern liegen in originalen Fassungen vor. In vielen Fällen sind nun sogar mehrere Originale erhalten, also mehrere gleichermaßen auf den Autor zurückgehende, aber unterschiedliche Fassungen eines Werks. Überliefert sind häufig nicht nur überarbeitete Auflagen und neue Ausgaben (Revision), sondern auch die Vorarbeiten und Entwürfe, Vorstufen und Paralipomena zu einem Werk.

Damit kommt eine Dimension des zu edierenden Werkes in den Blick, die aufgrund mangelnden Materials bei der Herausgabe älterer Texte keine Rolle spielt: die Dimension seiner anhand der überlieferten Autorhandschriften rekonstruierbaren Entstehung (Textgenese). Haben es die Editoren der älteren Literatur fast ausschließlich mit Überlieferungsvarianten (oder: Lesarten) zu tun - Abweichungen vom originalen Text also, die unterschiedliche Lektüren des einen Textes dokumentieren (Fehler der Abschreiber, Konjekturen der Editoren) -, so verfügt der Editor neuerer Werke häufig über eine Vielzahl von Entstehungsvarianten, die die unterschiedlichen, auf die Arbeit des Autors am Text zurückgehenden und seine Genese dokumentierenden Fassungen oder Entwicklungsstufen (Textstufen) ausmachen. Anders als im Bereich der klassischen Philologie, anders auch als in den Mittelalterphilologien oder der ganz wesentlich durch die Existenzweise der Shakespeare-Texte geprägten angelsächsischen Philologie (Angloamerikanische Editionswissenschaft), geht es bei der Edition von Werken der neueren deutschen Literatur also nicht - oder nicht nur - um die Wiederherstellung eines nur entstellt überlieferten Originals oder um die Rekonstruktion eines Textes in seiner idealen, schon vollendeten und noch nicht verwitterten, Gestalt am Kreuzungspunkt von Entstehungs- und Überlieferungsgeschichte, sondern wesentlich auch um die Erforschung und adäquate editorische Präsentation der überlieferten Arbeitshandschriften. Aufgrund der zunehmenden Überlieferung entsprechender Materialien seit dem ausgehenden 18. Jahrundert gehört zu den zentralen Aufgaben des Herausgebers neuerer Texte die Darstellung der Genese eines Textes (Textgenese). Zunehmendes Interesse richtet sich dabei auf die Handschriften als solche, den an ihnen ablesbaren dichterischen Produktionsprozess (Schreiben) und seine materielle Realisierung (Materialität).

Neben der Abhängigkeit von Entstehungs- und Überlieferungsbedingungen steht die Entwicklung von Editionskonzepten in direktem, wenn auch lange kaum reflektiertem Zusammenhang mit literaturtheoretischen Positionen. Die Bedeutung theoretischer, ja ideologischer Grundannahmen über das Wesen des literarischen Kunstwerks und seine Beziehungen zu zentralen Größen wie Autor und Leser für das editorische Verfahren werden erst in den letzten Jahren intensiver diskutiert. Ob ein Kunstwerk (Werk) als perfekte, dauerhafte, vollendete Gestalt oder aber als Prozess von grundsätzlicher Offenheit aufgefasst wird, ob es als Schöpfung eines Künstlers oder als Ergebnis verschiedener sozialer Determinanten gesehen wird, hat Konsequenzen für die Anlage einer Edition. Von zentraler Bedeutung ist hier der sehr unterschiedlich gebrauchte Textbegriff, der sowohl für eine bestimmte dokumentierte Textgestalt (für ein konkretes Dokument oder die von einem Dokument bezeugte Gestalt) verwendet wird, als auch für die Summe aller Fassungen eines Texts oder aber für die Idee eines Textes im Kopf seines Autors, die von einzelnen, selbst autographen Zeugen, nur unvollkommen wiedergegeben werden kann.

Textkonstitution

Wenig problematisch scheint zunächst die Situation des Herausgebers, der über ein autorisiertes Original (Autorisation) des zu edierenden Textes verfügt. Aber auch Originale können den Editor mit Schwierigkeiten konfrontieren. Abgesehen von den textkritischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Entlarvung von Fälschungen oder der Identifikation (Zuschreibung) anonymer Autoren weisen auch die Texte der neueren Literatur in den meisten Fällen bereits Textverderbnisse auf. Gemessen an der Intention des Autors können selbst Autographe Fehler (Textfehler) enthalten (Schreibversehen oder Irrtümer des Autors); vom Autor veranlasste und autorisierte Niederschriften (Abschriften, Diktate) oder Drucke enthalten fast immer schon die ersten Überlieferungsfehler in Gestalt von Hör-, Schreib- oder Druckfehlern. Werden Neu-, Nach- oder Raubdrucke (illegale Nachdrucke) des Texts veranstaltet, nimmt die Zahl der Korruptelen weiter zu. Neben solchen auf Versehen beruhenden Fehlern sind beabsichtigte Eingriffe Dritter möglich (politische, moralische oder ästhetische Zensur und andere 'Bearbeitungen').

Unterschiedlich beantwortet wird die Frage, wie solche Befunde bei der Textkonstitution berücksichtigt werden sollen. Bestimmend für die Editionsverfahren der neueren Germanistik wurde die kritische Auseinandersetzung mit dem Prinzip der sogenannten 'Mischtextedition' (Kontamination;), bei der der Herausgeber nach Sichtung der gesamten Überlieferungslage in die gewählte Textgrundlage kritisch-korrigierend eingreift und damit einen Text herstellt, den es in der Überlieferungsgeschichte so nicht gegeben hat.

Unter dem Einfluss der sowjetischen Textologie, einer seit den 20er Jahren diskutierten "Wissenschaft von der Geschichte eines Texts", deren Vertreter die Vorstellung von der Gleichrangigkeit einzelner Entwicklungsstufen an die Stelle der Suche nach dem besten Text setzten (vgl. zum Beispiel Tomasevskij 1928) und geprägt von einer strukturalistischen Literaturauffassung (Strukturalismus), wurde an die Stelle der Konstitution kritischer Mischtexte die Edition historisch dokumentierter Textfassungen (Historizität) gesetzt. Die von Ernst Grumach nach copy-text-Grundsätzen (Copy-Text-Edition) begonnene neue Ausgabe der Werke Goethes (die inzwischen abgebrochene Akademie-Ausgabe) wurde unter der Leitung von Siegfried Scheibe ab 1959 nach den veränderten Prinzipien fortgeführt (vgl. Scheibe 1971, Zeller 1975, 115). Zugrunde liegt eine gewandelte Auffassung vom Charakter der überarbeiteten Fassungen eines Werks, die nicht länger als zu überwindende Stationen auf dem Weg zu dem einen vom Autor intendierten und gewollten Text des vollendeten Kunstwerks, sondern als prinzipiell gleichwertige historische Ausformungen des Werks gesehen werden, wie sie von Goethes Überarbeitungsweise nahegelegt wird (vgl. zum Beispiel die unterschiedlichen historischen Fassungen des Werther, des Faust, der Iphigenie).

Die Konstruktion einer eklektischen Idealfassung (Eklektizismus) durch den Herausgeber wird entsprechend als ahistorische und die Struktur des Kunstwerks verfälschende Kontamination kritisiert. Impliziert ist damit auch ein gewandeltes Selbstverständnis des Herausgebers: Aufgabe des Editors kann nicht sein, die verschiedenen autorisierten Fassungen ineinander zu arbeiten und so stellvertretend für den Autor die - mutmaßlich - intendierte Idealfassung des Werks herzustellen; der dokumentierende Herausgeber beschränkt sich darauf, die verschiedenen autorisierten Textfassungen wiederzugeben und auf diese Weise das Werk, das auch in der Varianz seiner unterschiedlichen historischen Realisationsformen existiert, angemessen darzustellen. Als Textfassungen gelten dabei "vollendete oder nicht vollendete Ausführungen eines Werkes, die voneinander abweichen. Sie sind durch Textidentität [...] aufeinander beziehbar und durch Textvarianz voneinander unterscheidbar. Sie sind zu einem konkreten Zeitpunkt entstanden und stellten jeweils innerhalb eines bestimmten Zeitraums für den Autor das Werk dar" (Scheibe 1991, 25). An die Stelle des editorischen Leitkriteriums der Intention wird damit die historisch nachweisbare Tatsache der Autorisation einer bestimmten Textfassung gesetzt (Zeller 1971, 55f.). Als autorisiert gilt ein Text dann, wenn die unmittelbare Beteiligung eines Autors an der Entstehung des entsprechenden Textzeugen erwiesen ist ('weiter Autorisationsbegriff', vgl. Zeller 1971, 65f.; vgl. auch Scheibe 1990), bzw. wenn eine ausdrückliche Entscheidung des Autors für die Veröffentlichung eines bestimmten Textes vorliegt ('enger Autorisationsbegriff', vgl. Hurlebusch 1996). Je nach der Art dieser Beteiligung lässt sich der Autorisationsgrad unterscheiden in Formen genereller (Druckerlaubnis), punktueller (Einzelkorrekturen) und delegierender (Einbeziehung von Helfern) Autorisation. Vorgeschlagen wurde auch, auf das Konzept der Autorisation ganz zu verzichten und stattdessen von der "Faktizität der Texte" als editorisch relevanter Größe auszugehen (Kraft 1982 u. Kraft 1990) und die Fassung zu edieren, "die am Schnittpunkt von Produktion und Rezeption Werkcharakter begründet hat" (Kraft 1990, 29).

Für die Erstellung des edierten Texts rückt also vor allem die Frage nach der dafür auszuwählenden Fassung in den Vordergrund. Prinzipiell sollen in einer wissenschaftlichen Ausgabe alle autorisierten überlieferten Fassungen verzeichnet sein, nur in bestimmten Fällen gravierender Abweichungen aber ist es möglich und sinnvoll, mehr als eine Fassung im Ganzen (zum Beispiel im Paralleldruck) wiederzugeben; in allen anderen Fällen werden die Abweichungen der übrigen Fassungen im Variantenverzeichnis (Goethe 1952-1966 - und Scheibe 1991), oder ob generell eine Fassung von besonderer 'historischer Wirksamkeit', wie etwa der Erstdruck eines Werkes, zu bevorzugen ist (Kraft 1990). Tatsächlich wird diese Frage heute meistens von Fall zu Fall - "nach den Eigenheiten der Text- und Überlieferungsgeschichte" (Zeller 1989, 10) - entschieden. Der Text einer historisch-kritischen Ausgabe beschränkt sich nun jedoch nicht auf den bloßen diplomatischen Abdruck bzw. die Transkription oder Faksimilierung (Faksimile) des Originals einer einmal gewählten historischen Fassung: Auch für den dokumentierenden Herausgeber gibt es Textbefunde (Befund), die seinen - auf jeden Fall im Apparat zu verzeichnenden und zu begründenden - Eingriff erlauben, ja verlangen.

Ein solcher vom Herausgeber zu emendierender (Emendation) oder zumindest im Text zu kennzeichnender Textfehler liegt nach der restriktiven Definition von Scheibe und Zeller nur dann vor, wenn eine Stelle "eindeutig fehlerhaft" ist, d. h. "wenn sie der Struktur des Textes widerspricht" bzw. "wenn sie im Zusammenhang ihres weiteren Kontextes keinen Sinn zuläßt" (Zeller 1985, 319; vgl. auch Zeller 1971, 70, Scheibe 1971, 43 und Scheibe 1991, 31). Eine Veränderung, von der sich zeigen lässt, dass sie nicht auf den Autor zurückgeht und also als Textverderbnis eingestuft werden muss, ist dagegen nach dieser Auffassung nicht zwangsläufig ein zu emendierender Textfehler. Gerade solche nicht autorisierten Abweichungen, die einen neuen Sinn ergeben (und vom Leser also nicht als Textverderbnis erkannt werden können), müssen im Text stehenbleiben. Diese umstrittene Position wurde von Zeller später selbst revidiert und das textanalytische Kriterium wieder mit einem überlieferungsanalytischen verknüpft: Ein zu emendierender Textfehler liegt demnach auch dann vor, wenn sich für eine im Kontext sinnvolle Stelle zeigen lässt, dass sie nicht autorisiert (Autorisation) ist. Textfehler können jedoch immer nur fassungsbezogen bestimmt werden: sie sind als stellenweises Aussetzen der Autorisation einer Fassung zu betrachten (Zeller 1975, 118ff.). Der emendierende Herausgeber muss dabei beachten, dass es in der neueren Literatur Fälle gibt, in denen ein Autor Textverderbnisse geradezu provoziert (indem er etwa durch eine schwer leserliche Handschrift die produktive Phantasie des Druckers herausfordert, vgl. Arp 1953, 7) oder zumindest nachträglich akzeptiert und so zum autorisierten Bestandteil seines Werkes macht (so etwa Joyces Integration von Schreiberfehlern in Ulysses; vgl. Ellmann 1982, 649).

Weitgehend Konsens besteht darin, dass der Editor im Textteil keine Kontamination unterschiedlicher autorisierter Versionen, sondern eine historische Fassung wiedergeben sollte. Ebenso wird übereinstimmend der Verzicht auf eine Modernisierung bzw. Normalisierung gefordert. Die edierten Texte sollen in unveränderter historischer Orthographie und Interpunktion gedruckt werden, da hier jeder normalisierende oder modernisierende Eingriff eine Veränderung der Semantik eines Textes bedeuten kann und interpretatorische Entscheidungen des Herausgebers voraussetzt (Interpretation).

Die mit einem strikten Textfehlerbegriff und der Orientierung an einer Fassung verbundene radikale Beschränkung des Spielraums editorischer Eingriffsmöglichkeiten wurde jedoch auch als Abdankung des kritischen Herausgebers aufgefasst und angegriffen (Polheim 1985); vor allem außerhalb der eigentlichen Fachwissenschaft wird der bewusste Verzicht auf die "Idealkonstruktion eines richtigen Textes" und die Beschränkung auf die Wiedergabe eines historischen Textzeugen in diesem Sinne als "Kapitulation vor den Schwierigkeiten" gedeutet und entsprechend kritisiert (vgl. z.B. Michelsen 1995 über Schönes Faust-Ausgabe im Deutschen Klassiker Verlag.)

Apparat

Die Ziele des dokumentierenden Herausgebers haben sich gegenüber dem kritischen Herausgeber alter Prägung verschoben; das Gewicht der Herausgebertätigkeit hat sich von der kritischen Konstitution des Textes (Textkonstitution) verlagert auf die Analyse und Darstellung seiner unterschiedlichen autorisierten Fassungen, d. h. seiner Genese (Textgenese). In diesem Zusammenhang rückt die Gestaltung des Varianten-Apparats in den Mittelpunkt des Interesses. Dessen Aufgabe besteht nun im wesentlichen nicht mehr darin, die Textkonstitution des Herausgebers zu rechtfertigen, sondern die Entwicklung des Textes zu dokumentieren. Eine weitergehende Umakzentuierung des Erkenntnisinteresses löst schließlich in einer Reihe von Fällen die Grenzen von Text und Apparat überhaupt auf.

Für die Dokumentation der Textgenese ist nur in sehr einfachen Fällen der traditionelle Apparat geeignet, der in den Ausgaben der Klassischen Philologie die für die Herstellung des Stemmas relevanten Lesarten (Überlieferungsvarianten) enthält und Ende des letzten Jahrhunderts in Ausgaben neuerer Literatur auch für die Auflistung von Entstehungsvarianten eingesetzt wurde (vgl. zum Beispiel die Weimarer Goethe-Ausgabe). Dieser Apparat verzeichnet am Fuß der Seite oder in einer dem Textteil folgenden Liste zu jeder Stelle des edierten Textes die überlieferten Abweichungen und ist häufig als lemmatisierter Apparat (Apparattypen) angelegt. Ein wesentlicher Nachteil besteht darin, dass hier die Varianten einzeln verzeichnet werden und daher der Zusammenhang gleichzeitig vorgenommener Änderungen, der bestimmte Phasen oder Stufen der Textgenese ausmacht, nicht dargestellt werden kann.

Auf die Notwendigkeit, die Varianten im Zusammenhang zu präsentieren, hat als einer der ersten Bernhard Seuffert aufmerksam gemacht: "eine Änderung, die zwei getrennte Wörter zugleich ergreift", darf nicht "getrennt behandelt und so aus einer Variante zwei gemacht werden" (Seuffert 1905, 57). In der kritischen Auseinandersetzung mit den Anfang des 20. Jahrhunderts üblichen Verfahren der Variantendarstellung betonte dann Backmann die Notwendigkeit der Darstellung sowohl der absoluten Chronologie - "die zeitliche Abfolge aller Änderungen zu einer und derselben Stelle ohne Rücksicht auf umgebende Teile der Handschrift" - und der relativen Chronologie, die "mehrere absolute Chronologien zueinander in Beziehung zu setzen" versucht und im Idealfall "überall die ganze Handschrift im Auge" behält (Backmann 1924, 638). Für den Nachvollzug der Genese ist es notwendig, nicht nur die Entstehungsfolge (die vertikale oder paradigmatische Achse bzw. die absolute Chronologie), sondern auch den jeweiligen Entstehungszusammenhang (Variantenverband) (die horizontale oder syntagmatische Achse bzw. die relative Chronologie) zu erkennen und zu dokumentieren.

Die Entwicklung der verschiedenen genetischen Apparate (Apparattypen) war von der Absicht geleitet, diese Anforderung einzulösen. Dem traditionellen lemmatisierten Listenverzeichnis stehen heute unterschiedliche Modelle integraler Apparate gegenüber, die eine Darstellung des gesamten Texts einschließlich seiner Varianten - also eine gemeinsame Darstellung von variantem und invariantem Text - zum Ziel haben (vgl. Zeller 1986). In bestimmten Fällen der editorischen Praxis hat es sich als sinnvoll erwiesen, integrale Darstellungsweisen mit Listenverzeichnungen zu kombinieren.

Vorrangig deskriptive Angaben über den handschriftlichen Befund bietet das Faksimile bzw. seine diplomatische Transkription, die sich mit interpretierenden Apparatmodellen kombinieren lassen. Einzelapparate verzeichnen die auf einem Textzeugen überlieferten Varianten (sogenannte Binnenvarianz), synoptische Apparate geben mehrere Zeugen wieder, deren Fassungen aufeinander beziehbar sind (Außenvarianz). Für die Darstellung mehrerer Textzeugen ist auch der Paralleldruck mit graphischer Kennzeichnung der Variation eine mögliche Lösung. Lineare Apparatversionen blenden die Varianten fortlaufend in den invarianten Text ein (Einblendungsapparat), während räumliche Darstellungen das Variantenparadigma in vertikaler, das Syntagma des jeweiligen Kontexts in horizontaler Richtung verzeichnen. Zu diesem Typ gehören die treppenartige Darstellung der Varianten (Stufenapparat) bei Beißner und die kolumnierte Darstellung Zellers.

Das von Friedrich Beißner vor allem im Zusammenhang mit seiner Hölderlin-Ausgabe (Zeller 1986) entwickelte Verfahren der Variantenverzeichnung besteht aus einem treppenartig angelegten und mit Leitziffern und -buchstaben versehenen Stufenmodell.

Beißners bahnbrechendes Verfahren der integralen Darstellung wurde vor allem in zwei Punkten kritisiert. 1. Es ist jeweils auf die letzte Arbeitsstufe ausgerichtet und bleibt damit einem teleologisch-organischen Modell der Entstehung des Kunstwerks verhaftet (Textgenese). 2. Es beschreibt nicht den realen Arbeitsprozess (Arbeitsweise, Schreibprozess, Schreiben, Arbeitsweise) des Dichters, sondern "das ideale Wachstum vom ersten Keim des Plans und Entwurfs bis zur endgültigen Gestalt" (Beißner 1961, 260). Das Ziel ist die "Erklärung des Seins aus dem Werden" (Beißner 1961, 252). Es geht Beißner nicht um die deskriptive räumliche Beschreibung eines handschriftlichen Befundes, sondern um eine diesen Befund deutende, die "zeitlichen Schichten der Entstehung unterscheidende und voneinander abhebende" und dabei übersichtlich bleibende Darstellung der Entwicklung eines Textes (Beißner 1961, 259).

Dagegen verlangt vor allem Hans Zeller als editorisches Prinzip die Trennung von Befund und Auswertung des Befundes (Zeller 1971, 51), um auf diese Weise die zwangsläufig interpretierenden Entscheidungen eines Herausgebers nachprüfbar und kritisierbar zu machen (Befund und Deutung). Zellers eigenes, für die Erstellung einer historisch-kritischen C. F. Meyer-Ausgabe (Zeller 1971) in der Auseinandersetzung mit Beißners Verfahren entwickelte Modell will dieser Forderung Rechnung tragen; deskriptive und interpretierende Information sollen für den Benutzer der Ausgabe unterscheidbar bleiben, so dass er in der Lage ist, die Deutung des Herausgebers anhand des Befundes zu prüfen (Zeller 1971, 79f.). Zellers Verfahren parallelisiert variante Fassungen durch kolumnierte Untereinanderstellung; eine Reihe von zusätzlichen deskriptiven Zeichen, die über die graphische Position der unterschiedlichen Korrekturen in der Handschrift informieren, soll den Leser in die Lage versetzen, zumindest im Prinzip den handschriftlichen Befund anhand dieser Angaben zu rekonstruieren.

Das viel beachtete und häufig abgewandelt übernommene Modell wurde als zu aufwendig und kompliziert kritisiert. Es benötigt eine große Zahl neu eingeführter diakritischer Zeichen, macht in Fällen unübersichtlicher Umstellungen die Anlage eines Zweitapparates notwendig (vgl. Kraft 1990, 155) und führt schließlich doch nicht zur Überprüfbarkeit aller Herausgeberentscheidungen. Gleichwohl gehört das von Zeller geprägte Begriffspaar Befund und Deutung und der Grundsatz der Dokumentation von Überlieferungsbefunden bis heute zu den zentralen Konzepten der neugermanistischen Editionswissenschaft.

Einen solche Grundannahmen teilenden neuen Lösungsvorschlag macht D. E. Sattler in seiner Hölderlin-Ausgabe (Frankfurt 1975ff.). Sattler verzichtet auf die Trennung von Apparat und Text und bemüht sich sowohl um Übersichtlichkeit als auch um die Trennung von Befund und Deutung. Seine Ausgabe bietet fotomechanische Reproduktionen von allen Handschriften und eine das Bild der Handschrift nachbildende (mit Hilfe typographischer Differenzierungen bereits deutende) Transkription sowie eine lineare genetische Darstellung der Texte in einem Zellers Verfahren modifizierenden integralen Apparat, der auf die deskriptiven Elemente verzichten kann, die von Reproduktion und Transkription übernommen werden. Zusätzlich nimmt er den Vorschlag eines Lesetextes auf, der - wie die genetische Deutung - vom Benutzer an den in der Ausgabe gebotenen Materialien selbst überprüft werden können soll. Kritische Einwände gegen Sattlers Konzept beziehen sich vor allem auf die hypothetische und für den Benutzer häufig kaum nachvollziehbare genetische Interpretation des Befundes, dessen Darstellung die charakteristische Offenheit Hölderlinscher Entwürfe wiederum verfehle (vgl. Uffhausen 1975/77).

Mit dem Verzicht auf den explizit deutenden Teil (genetische Darstellung und Lesetext) und der Beschränkung auf die Wiedergabe des Faksimiles und seiner Transkription wurde ein weiteres editorisches Modell eingeführt: die Archiv-Ausgabe, die dem Benutzer Material plus Erläuterungen liefert, so dass er selbst Deutungshypothesen entwickeln kann. Dieses Verfahren bietet sich vor allem in solchen Fällen der Nachlassedition an, in denen kein vom Autor abgeschlossener Text vorliegt (vgl. zum Beispiel die Woyzeck-Ausgabe von Gerhard Schmid sowie die angekündigte Faksimile-Edition der Werke Kafkas von Reuß, Staengle 1995).

Welcher Apparattyp im Einzelfall gewählt wird, hängt sowohl von den Zielen des Herausgebers als auch von der Gattung des zu edierenden Textes ab; neben dem an lyrischen Texten entwickelten zeilenparallelisierenden Verfahren Zellers wurden verschiedene Modelle für die Edition von Prosatexten vorgeschlagen (Zeller 1986, Scheibe 1988); ein im Zusammenhang mit der seit 1982 entstehenden Kritischen Kafka-Ausgabe entwickeltes "'Alphabet' für die Darstellung von Korrekturvorgängen" bietet die Möglichkeit, mit Hilfe einer Reihe von möglichst einfachen und sprechenden Zeichen nicht Korrekturergebnisse, sondern Korrekturverfahren mitzuteilen, die der Benutzer der Ausgabe dann selbständig deuten kann (Schillemeit 1987, 97f.). Die Entscheidung für einen Apparattyp beruht schließlich vor allem auch auf den Gegebenheiten des überlieferten Materials. Diese sind zu einem wesentlichen Teil von der Arbeitsweise des jeweiligen Autors bestimmt. Der Darstellung der Genese eines Kunstwerks fällt hier jeweils eine sehr unterschiedliche Rolle zu; und die Konzeption eines genetischen Apparats hängt nicht zuletzt davon ab, welche Funktion dem "Einblick in die Werkstatt des Dichters", den die textgenetische Edition ermöglichen soll, zugeschrieben wird. Steht das Kunstwerk als Resultat eines Schöpfungsprozesses im Mittelpunkt des Interesses, wird die Rekonstruktion seiner Entstehung vor allem in den Dienst seiner Interpretation gestellt.

Ausgabentypen

Im Bereich neugermanistischer Edition unterscheidet man üblicherweise folgende drei Ausgabentypen (vgl. Meyer 1992 und Göttsche 2000):

1. Die historisch-kritische Ausgabe ist eine wissenschaftliche Grundlagenausgabe des Werkes neuerer Autoren. Sie bietet einen kritisch erarbeiteten Text, dessen Konstitutionsprinzipien in einem editorischen Bericht dargelegt werden; alle Herausgebereingriffe werden nachgewiesen. Neben dem gesicherten Text stellt sie dem Forscher das Material zu Entstehungs- und Überlieferungsgeschichte vollständig und kritisch aufbereitet zur Verfügung. Ihre aufwendige Erarbeitung wird in den meisten Fällen von öffentlichen Geldern getragen (zur Diskussion über ihre Notwendigkeit und Nützlichkeit vgl. z.B. die Diskussion im Schillerjahrbuch 1989).

2. Die Studienausgabe ist eine für ein breiteres Publikum angelegte Ausgabe mit wissenschaftlichem Anspruch. Auch sie bietet einen gesicherten Text (der aus einer zuverlässigen Ausgabe übernommen oder neu erarbeitet wird) und einen Bericht des Herausgebers über die gewählte Textgrundlage sowie ein Verzeichnis aller Herausgebereingriffe. Darüberhinaus enthält sie einen ausführlichen Sachkommentar (Kommentar) und häufig auch ausgewählte Materialien zur Entstehungs- und Rezeptionsgeschichte eines Werks.

3. Die Leseausgabe beschränkt sich auf einen (beliebigen) Textabdruck ohne weitere Erläuterungen, gelegentlich von einem einführenden Herausgeber-Vorwort begleitet.

Neben dieser am Adressatenkreis orientierten Typologie werden jedoch zunehmend andere Differenzierungen wichtig, die quer zu den herkömmlichen Unterscheidungen stehen. Neben die - kommentierten oder unkommentierten - Textausgaben treten Faksimileausgaben (z.B. Gerhard Schmids "Woyzeck" oder die Kafka-Ausgabe von Reuß, Staengle 1995- und viele mehr) "textgenetische Ausgaben" (etwa Groddecks Edition der 'Dionysos'-Dithyramben Nietzsches), rezeptionsgeschichtlich Augaben (z.B. Sophokles' König Ödipus von Jean Bollack) und kombinierte Verfahren, die den genetischen Prozess und einen geschlossenen Text bieten (etwa Hans Walter Gablers Ulysses). Die Einbeziehung der neuen Medien machen elektronische Editionen (z.B. Hypertext-Editionen (Hypertext) bzw. Hybridausgaben) möglich (vgl. Kamzelak 2000). Zukunftsweisend scheint die Entwicklung eines Ausgabenspektrums nach dem Baukastenprinzip (vgl. Zeller 1985): Das in Archiv-Ausgaben (Kanzog 1991) dokumentierte (faksimilierte und transkribierte) Material zu Entstehungs- und Überlieferungsgeschichte eines Textes wird voraussichtlich zukünftig verstärkt (auch) elektronisch zur Verfügung gestellt werden; der auf dem Hintergrund der vollständigen Dokumentation und Sichtung des Materials erarbeitete Text sollte als zuverlässige Grundlage dann in alle anderen Ausgabentypen übernommen und wahlweise mit anderen Elementen (Materialien, genetische Interpretation, Kommentar usw.) kombiniert werden. Hypertexteditionen können so strukturiert werden, dass je nach Adressat unterschiedliche Komplexitätsgrade der Materialerschließung gewählt weden können (die etwa den herkömmlichen Ausgabentypen entsprechen).

Nicht zuletzt aufgrund der im einzelnen sehr unterschiedlichen Überlieferungsverhältnisse im weiten Bereich der neueren Literatur gibt es über die angemessenen Verfahren und Ziele ihrer wissenschaftlichen Edition unterschiedliche Auffassungen, die zur Entwicklung verschiedener Editionsverfahren und -modelle geführt haben. Eine im Interesse der Benutzer der Ausgaben wünschenswerte Vereinheitlichung der verwendeten, Abkürzungen, Siglen und Apparatmodelle hat sich nicht im angestrebten Maße durchgesetzt, da unterschiedliche Problemlagen (und individuell verschiedene Arbeitsweisen der Autoren) immer wieder unterschiedliche Lösungen herausforderten. Auch die von Hans Zeller bereits vor 25 Jahren geforderte Klärung und Vereinheitlichung der Fachterminologie ist noch immer ein Desiderat (vgl. Zeller 1979a).

[AB]

Literatur:

[Arp 1953] Arp, Hans. 1953. wortträume und schwarze sterne. auswahl aus den gedichten der jahre 1911-1952. Wiesbaden.arrow back
[Backmann 1924] Backmann, Reinhold. 1924. Die Gestaltung des Apparates in den kritischen Ausgaben neuerer deutscher Dichter. In: Euphorion 25, 629-662.arrow back
[Beißner 1961] Beißner, Friedrich. 1961. Aus der Werkstatt der Stuttgarter Hölderlin-Ausgabe. In: ders., Hölderlin. Reden und Aufsätze. Weimar, 251-265.arrow back
[Ellmann 1982] Ellmann, Richard. 1982. James Joyce. Oxford.arrow back
[Göttsche 2000] Göttsche, Dirk. 2000. Ausgabentypen und Ausgabenbenutzer. In: Text und Edition. Positionen und Perspektiven. Hrsg. von Rüdiger Nutt-Kofoth, Bodo Plachta, H.T.M. van Vliet und Hermann Zwerschina. Berlin, 37-63.arrow back
[Goethe 1952-1966] Werke Goethes. Hrsg. von d. Dt. Akad. d. Wiss. zu Berlin (1956-58: Hg. unter Leitung von Ernst Grumach; seit 1963 hg. v. Inst. f. dt. Sprache u. Literatur d. Dt. Akad. d. Wiss. zu Berlin). Berlin 1952-1966. [Akademie-Ausgabe].arrow back
[Hurlebusch 1996] Hurlebusch, Klaus. 1996. Edition. In: Das Fischer Lexikon Literatur. Bd. 1. Frankfurt/Main, 457-487.arrow back
[Kamzelak 2000] Kamzelak, Roland S. 2000. Edition und EDV. Neue Editionspraxis durch Hypertext-Editionen. In: Text und Edition. Positionen und Perspektiven. Hrsg. von Rüdiger Nutt-Kofoth, Bodo Plachta, H.T.M. van Vliet und Hermann Zwerschina. Berlin, 65-80.arrow back
[Kanzog 1991] Kanzog, Klaus. 1991. Fixierter Text - realisierter Text. Über eine vernachlässigte Aufgabe der Editionsphilologie. In: Edition als Wissenschaft. Festschrift für Hans Zeller. Hrsg von Gunter Martens und Winfried Woesler. Tübingen (=Beihefte zu editio, Bd. 2),  5-16.arrow back
[Kraft 1982] Kraft, Herbert. 1982. Die Aufgaben der Editionsphilologie. In: Zeitschrift für deutsche Philologie 101, Sonderheft: Probleme neugermanistischer Edition, 4-12.arrow back
[Kraft 1990] Kraft, Herbert. 1990. Editionsphilologie. Mit Beiträgen von Jürgen Gregolin, Wilhelm Ott und Gert Vonhoff. Unter Mitarbeit von Michael Billmann. Darmstadt.arrow back
[Meyer 1992] Meyer, Heinrich. 1992. Edition und Ausgabentypologie. Eine Untersuchung der editionswissenschaftlichen Literatur des 20. Jahrhunderts. Bern u.a. (= Europäische Hochschulschriften I, 1360).arrow back
[Michelsen 1995] Michelsen, Peter. 1995. Diplomatik als Editionsprinzip. Zur Textgestalt des 'Faust' anhand der Ausgabe Albrecht Schönes. In: Merkur 557, 49. Jg., August.arrow back
[Polheim 1985] Polheim, Karl Konrad. 1985. Ist die Textkritik noch kritisch? In: Forschungsstand und Perspektiven. Vorträge des Deutschen Germanistentages 1984, Teil 2: Ältere Deutsche Literatur - Neue Deutsche Literatur. Hrsg. von G. Stötzel. Berlin/New York, 324-336.arrow back
[Reuß, Staengle 1995] Reuß, Roland, Peter Staengle, Hgg. 1995. Franz Kafka. Historisch-kritische Ausgabe sämtlicher Handschriften, Drucke und Typoskripte. Einleitung. Basel, Frankfurt/M.arrow back
[Scheibe 1971] Scheibe, Siegfried. 1971. Zu einigen Grundprinzipien einer historisch-kritischen Ausgabe. In: Texte und Varianten. Hrsg. von Gunter Martens und Hans Zeller. München, 1-44.arrow back
[Scheibe 1988] Scheibe, Siegfried. 1988. Zur Anwendung der synoptischen Variantendarstellung bei komplizierter Prosaüberlieferung. Mit einem Beispiel aus Franz Fühmanns 'Das Judenauto'. In: editio 2, 142-191.arrow back
[Scheibe 1990] Scheibe, Siegfried. 1990. Probleme der Autorisation in der textologischen Arbeit. In: editio 4, 57-72.arrow back
[Scheibe 1991] Scheibe, Siegfried. 1991. Zur Darstellung der Überlieferung in historisch-kritischen Editionen. In: Edition als Wissenschaft. Festschrift für Hans Zeller. Hrsg. von Gunter Martens und Winfried Woesler, Tübingen (=Beihefte zu editio, Band 2), 17-30.arrow back
[Schillemeit 1987] Schillemeit, Jost. 1987. , Korrekturen in Kafkas Manuskripten und ihre Darstellung in der Kritischen Kafka-Ausgabe. In: Werner/Woesler 1987, 93-106.arrow back
[Seuffert 1905] Seuffert, Bernhard. 1905. Prolegomena zu einer Wieland-Ausgabe. III. IV. Berlin (= Abhandlungen der preußischen Akademie der Wissenschaften). Reprint Hildesheim 1989.arrow back
[Uffhausen 1975/77] Uffhausen, Dietrich. 1975/77. Der Wanderer. Anmerkungen zum Erstling der Frankfurter Hölderlin-Ausgabe. In: Hölderlin-Jahrbuch 19/20, 519-541.arrow back
[Zeller 1971] Zeller, Hans. 1971. Befund und Deutung. Interpretation und Dokumentation als Ziel und Methode der Edition. In: Texte und Varianten. Hrsg. von Gunter Martens und Hans Zeller. München, 45-90.arrow back
[Zeller 1975] Zeller, Hans. 1975. Struktur und Genese in der Editorik. Zur germanistischen und anglistischen Editionsforschung. In: LiLi 5, Heft 19/20, 105-126.arrow back
[Zeller 1979a] Zeller, Hans. 1979. Braucht die Editionslehre eine Fachsprache? Für eine Verständigung. In: Die Nachlassedition. La publication de manuscrits inédits. Akten des vom Centre National de la Recherche Scientifique und der Deutschen Forschungsgemeinschaft veranstalteten französisch-deutschen Editorenkolloquiums Paris 1977. Hrsg. von Louis Hay, Winfried Woesler. Bern 1979 (= Jahrbuch für Internationale Germanistik Reihe A Kongressberichte Bd. 4), 31-38.arrow back
[Zeller 1985] Zeller, Hans. 1985. Für eine historische Edition. Zu Textkonstitution und Kommentar. In: Germanistik. Forschungsstand und Perspektiven. Vorträge des Deutschen Germanistentages 1984. Hg. von Georg Sötzel. Bd. 2. Berlin, New York, 305-323.arrow back
[Zeller 1986] Zeller, Hans. 1986. Die Typen des germanistischen Variantenapparats und ein Vorschlag zu einem Apparat für Prosa. In: Editionsprobleme der Literaturwissenschaft, Sonderheft der Zeitschrift für deutsche Philologie 105, 42-69.arrow back
[Zeller 1989] Zeller, Hans. 1989. Fünfzig Jahre neugermanistischer Edition. Zur Geschichte und künftigen Aufgaben der Textologie. In: editio 3, 1-17.arrow back

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